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Um mehr attraktive Wohnungen zu schaffen, die flexibel auch bei gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit genutzt werden können, gibt es besonders zinsgünstige Darlehen. Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen können damit umgebaut werden.
Zu den förderfähigen baulichen Maßnahmen zählen zum Beispiel:
- eine barrierefrei Umgestaltung des Bades durch bodengleiche Dusche,
- Ausstattungsverbesserungen im Bad (unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Haltegriffe)
- barrierefreie Umgestaltung der Küche, Einbau verbreiteter Türen
- Grundrissänderungen zur Schaffung der erforderlichen Bewegungsflächen
- Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern
- Auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Wohngrundstücks können gefördert werden.
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